Vielmehr erscheint ein Aufwand von zweieinhalb Stunden für Besprechungen mit dem Mandanten und ein solcher von zwei Stunden für das Aktenstudium angemessen. Folglich sind die geltend gemachten Aufwände für die fraglichen Positionen um insgesamt drei Stunden zu kürzen. Eine weitere Kürzung um vier Stunden auf insgesamt 12 Stunden erscheint schliesslich deshalb angezeigt, als die in der detaillierten Zusammenstellung der erbrachten Leistungen aufgeführten administrativen Arbeiten (alleine für das blosse Weiterleiten von Posteingängen an den Klienten macht Rechtsanwalt B.