27 nahme an der Hauptverhandlung inkl. Urteilseröffnung einen Aufwand von total fünf Stunden geltend) – lediglich rund zwei Stunden gedauert hat und für die – in der detaillierten Zusammenstellung der erbrachten Leistungen nicht aufgeführte – Vorund Nachbesprechung mit dem Klienten ein Aufwand von einer Stunde angemessen erscheint. Angesichts des Umstandes, dass Rechtsanwalt B.______