_ mit Honorarnote vom 6. Januar (pag. 1417 ff.) einen Zeitaufwand von total 21 Stunden geltend. Dieser Aufwand wurde vorab um zwei Stunden gekürzt, da die Hauptverhandlung inkl. Urteilseröffnung – anders als in der detaillierten Zusammenstellung der erbrachten Leistungen veranschlagt (Rechtsanwalt B.________ macht für die Teil-