Eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea ist heute möglich. Im aktuellen Zeitpunkt ist jedoch (noch) nicht ganz klar, was ein Deserteur in Eritrea erwartet. Die Lage ist weiterhin fragil, verändert sich aber immer wieder. So ist derzeit nicht abzuschätzen, ob und wie sich die Umstände bis zum effektiven Vollzug der Landesverweisung verändern werden. Insgesamt ist daher nicht davon auszugehen, dass das derzeitige Vollzugshindernis – sollten die vom Beschuldigten behaupteten Risikofaktoren denn tatsächlich vorliegen (vgl. dazu sogleich) – die Landesverweisung grundsätzlich und auf Dauer hindert.