die Sozialhilfeschulden beliefen sich per 19. November 2021 auf insgesamt CHF 47'881.85 [pag. 1363 und 1375]), wobei er seinen Lebensunterhalt vor der Inhaftierung zusätzlich mit den Einnahmen aus den Diebstählen finanzierte. Der Beschuldigte ist sodann erheblich verschuldet (der Beschuldigte weist zahlreiche Betreibungen und vier Verlustscheine auf; vgl. den Betreibungsregisterauszug vom 19. November 2021, pag. 1377 ff.). Von einer beruflichen und wirtschaftlichen Integration kann in Anbetracht der genannten Umstände keine Rede sein. Der Beschuldigte ist nicht verheiratet und hat keine Kinder (pag. 17 Z. 66, pag. 296 Z. 66, pag. 316).