Das zeigte sich kürzlich auch bei einem kurzen Arbeitseinsatz im Gefängnis, wobei er im Rahmen eines engen Settings aber offenbar bereit ist, einer Arbeitsbeschäftigung nachzugehen. Die Äusserungen des Beschuldigten, wonach er jetzt Arbeiten und ein neues Leben anfangen möchte (pag. 1179 Z. 44), scheinen angesichts seiner Vergangenheit jedenfalls nicht ganz ernst gemeint zu sein. Der Beschuldigte lebte seit seiner Einreise in die Schweiz über weite Strecken von der Sozialhilfe (vgl. pag. 317, 1363 und 1375; die Sozialhilfeschulden beliefen sich per 19. November 2021 auf insgesamt CHF 47'881.85 [pag.