vgl. auch pag. 316). In der Folge erteilten die Migrationsdienste des Kantons Bern dem Beschuldigten am 17. Januar 20219 mit Zustimmung des SEM eine Aufenthaltsbewilligung nach Widerruf des Asyls; gleichzeitige wurde der Beschuldigte ermahnt, sich künftig an die schweizerische Rechtsordnung zu halten, damit die Einleitung ausländerrechtlicher Massnahmen vermieden werden könne (pag. 791, 793 f. und pag.