1179 Z. 47). Am 1. Dezember 2010 gewährte ihm das Bundesamt für Migration (BFM; heute: Staatsekretariat für Migration [SEM]) in der Schweiz Asyl und erkannte ihn als Flüchtling an (Asylentscheid vom 1. Dezember 2010, pag. 371 f.; vgl. auch pag. 316;). Mit Entscheid des SEM vom 9. August 2018 wurde dem Beschuldigten das in der Schweiz gewährte Asyl nach wiederholten Verstössen gegen die schweizerische Rechtsordnung widerrufen; die Flüchtlingseigenschaft blieb ihm jedoch erhalten (pag. 758 ff.; vgl. auch pag.