17 16. Erwägungen der Kammer zur Landesverweisung 16.1 Vorliegen eines Katalogdelikts Der aus Eritrea stammende Beschuldigte wurde u.a. rechtskräftig verurteilt wegen gewerbsmässigen Diebstahls gemäss Ziff. 139 Ziff. 2 StGB. Dabei handelt es sich um ein Katalogdelikt (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB), was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 StGB e contrario).