15. Allgemeine theoretische Ausführungen zur Landesverweisung Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen gewerbsmässigen Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 2 StGB verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB). Die obligatorische Landesverweisung wegen einer Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB greift