Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 45 Strafeinheiten. Davon sind wiederum die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. November 2020 ausgefällten 15 Strafeinheiten abzuziehen, womit eine Zusatzstrafe von 30 Strafeinheiten resultiert. Die Täterkomponenten sind hier nicht nochmals zusätzlich straferhöhend zu werten und wirken sich daher neutral aus.