10.2 verwiesen werden kann: Die Kammer erachtet für jeden einzelnen Hausfriedensbruch eine Strafe von 10 Strafeinheiten als angemessen. Die singuläre Grundstrafe gemäss Strafbefehl (15 Tage Freiheitsstrafe) erweist sich im Vergleich zu den übrigen, vor dem 17. November 2020 begangenen Hausfriedensbrüchen als schwerste Straftat. Demnach sind zu diesem Hausfriedensbruch mit 15 Strafeinheiten (Grundstrafe) die sechs weiteren Hausfriedensbrüche mit je 5 Strafeinheiten zu asperieren (Asperation insgesamt: 30 Tage). Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 45 Strafeinheiten.