11. Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 17. November 2020 und Addition Wie bereits weiter oben erwähnt, liegt ein Fall teilweiser retrospektiver Konkurrenz vor: Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. November 2020 wurde der Beschuldigte wegen Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt. Vor diesem «Ersturteil» beging der Beschuldigte noch sechs weitere Hausfriedensbrüche, wobei betreffend Strafmass auf die Erwägungen oben unter Ziff. 10.2 verwiesen werden kann: Die Kammer erachtet für jeden einzelnen Hausfriedensbruch eine Strafe von 10 Strafeinheiten als angemessen.