kein Raum. Der Beschuldigte hat die Diebstähle und Hausfriedensbrüche keineswegs aus freien Stücken zugegeben. Vielmehr wurde er bei seinem letzten Diebstahl in flagranti erwischt und die weiteren Diebstähle wurden grossmehrheitlich auf Videos aufgenommen. Ein Bestreiten dieser Delikte hätte daher keinen Sinn ergeben. Der Beschuldigte hat die Diebstähle denn auch erst auf Vorhalt der entsprechenden Videoaufnahmen eingeräumt. Reue und Einsicht sind sodann nicht zu erkennen, auch wenn er lapidar behauptete, er sehe seinen Fehler ein (pag. 1179 Z. 30/31) und möchte nun auf die «richtige Bahn» kommen (pag. 1180 Z. 39).