10.2 Asperation aufgrund der mehrfachen Hausfriedensbrüche, begangen nach dem 17. November 2020 Bei einem Ladendiebstahl gehört es praktisch dazu, dass die beschuldigte Person das Hausrecht des Ladeninhabers missachtet. Wenn gegen die beschuldigte Person zudem ein konkretes Hausverbot ausgesprochen wurde, macht sie sich bei einem Ladendiebstahl – nebst dem Diebstahl – auch des Hausfriedensbruchs schuldig. Beide Delikte stehen also in einem engen Sachzusammenhang.