Diese Faktoren wirken sich allesamt neutral aus. Insgesamt ist das Tatverschulden in Relation zum sehr weiten Strafrahmen als leicht im unteren Bereich zu bezeichnen. Die Kammer erachtet eine Einsatzstrafe von 240 Strafeinheiten als angemessen. 10.2 Asperation aufgrund der mehrfachen Hausfriedensbrüche, begangen nach dem 17. November 2020 Bei einem Ladendiebstahl gehört es praktisch dazu, dass die beschuldigte Person das Hausrecht des Ladeninhabers missachtet.