11 quieren eine doch beträchtliche kriminelle Energie und fehlenden Respekt vor fremdem Eigentum an den Tag. Mit Blick auf den gesetzlichen Strafrahmen (Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe) ist dennoch von einem sehr leichten Verschulden auszugehen. Gestützt auf die objektiven Tatkomponenten erscheint der Kammer eine Strafe von 240 Strafeinheiten als angemessen. Subjektiv hat der Beschuldigte direktvorsätzlich gehandelt. Dabei handelte er aus rein egoistischen und finanziellen Beweggründen.