Auch wenn der Deliktsbetrag mit rund CHF 6‘500.00 noch relativ gering ist, handelt es sich nicht mehr um eine Bagatelle. Das vom Beschuldigten an den Tag gelegte Verhalten (in regelmässigen Abständen verübte Ladendiebstähle) erweist sich als ausserordentlich lästig und sorgt sowohl bei den Ladeninhabern als auch bei der Polizei immer wieder für beträchtlichen Aufwand. Der Beschuldigte stahl sodann nicht nur Dinge zum Überleben (z.B. Lebensmittel), sondern auch «Luxusgüter» wie Champagner, Whisky und Parfum, die er dann verkaufte, um zu Geld, u.a. für Drogen, zu kommen.