10. Unabhängige Gesamtstrafe für die Delikte nach dem 17. November 2020 10.1 Einsatzstrafe für den gewerbsmässigen Diebstahl Der Beschuldigte hat in relativ kurzer Zeit, d.h. während eines Zeitraumes von dreieinhalb Monaten, eine Vielzahl an Ladendiebstählen (insgesamt 22, davon ein Versuch) gegenüber verschiedenen Geschädigten (Kaufhäuser) verübt. Er begab sich in regelmässigen Abständen in Warenhäuser, um unterschiedliche Sachen zu stehlen. Auch wenn der Deliktsbetrag mit rund CHF 6‘500.00 noch relativ gering ist, handelt es sich nicht mehr um eine Bagatelle.