10 das schwerste Delikt (gewerbsmässiger Diebstahl) festzusetzen ist. Die Einsatzstrafe ist anschliessend in Anwendung des Asperationsprinzips aufgrund der weiteren Delikte (Hausfriedensbrüche) angemessen zu erhöhen. Vorliegend ist im Rahmen der Strafzumessung sodann der Strafbefehl vom 17. November 2020 zu berücksichtigen, mit welchem der Beschuldigte wegen Hausfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 15 Tagen verurteilt wurde.