Seinen Lebensunterhalt in der Schweiz finanzierte er mit Bezügen der Sozialhilfe sowie mit fortgesetzter Delinquenz (Diebstähle). In der erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zwar an, dass er fortan arbeiten und in Zukunft ein besseres Leben führen wolle. Den Beweis hierfür konnte er aber selbst im Strafvollzug nicht erbringen, hat er im Regionalgefängnis Burgdorf einen Arbeitseinsatz im Bereich der Küche doch nach kurzer Zeit wieder abgebrochen (vgl. Vollzugsbericht Regionalgefängnis Burgdorf vom 15. November 2021).