1385 ff.). Vom 12. Dezember 2019 bis am 24. März 2020 verbüsste der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe (zuzüglich einer Ersatzfreiheitsstrafe) in der Justizvollzugsanstalt Witzwil, bis er am 24. März 2020 bei einer Probezeit von einem Jahr bedingt und unter Anordnung von Bewährungshilfe aus dem Strafvollzug entlassen wurde (Reststrafe 52 Tage, vgl. pag. 1389; Vollzugsakten BVD 1036/15 pag. 426 f.). Obwohl dem Beschuldigten eine «zweite Chance» gewährt worden war (bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug), konnte er den Rank erneut nicht finden und beging während laufender Probezeit am 27. Juni