Weiter wurde der Beschuldigte wegen diverser Übertretungen (Schuldsprüche wegen geringfügiger Sachbeschädigung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ungehorsams gegen amtliche Verfügung und Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz) zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. November 2020, verurteilt. Dieser Punkt (Verurteilung zu einer Übertretungsbusse) blieb unangefochten und ist damit – wie bereits oben unter Ziff. 5 erwähnt – in Rechtskraft erwachsen. III. Strafzumessung