Da verschiedene Kaufhäuser ein Hausverbot gegen den Beschuldigten verhängt hatten, machte er sich auf seinen Diebestouren bzw. beim Betreten der fraglichen Geschäfte sodann in 20 Fällen des Hausfriedensbruchs schuldig. Weiter wurde der Beschuldigte wegen diverser Übertretungen (Schuldsprüche wegen geringfügiger Sachbeschädigung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ungehorsams gegen amtliche Verfügung und Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz) zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. November 2020, verurteilt.