der Urteilsbegründung). Der Vollständigkeit halber und zum besseren Verständnis der nachfolgenden Erwägungen zur Strafzumessung sowie zur Frage der Anordnung einer Landesverweisung ist an dieser Stelle festzuhalten, dass der Beschuldigte während eines Zeitraums von rund dreieinhalb Monaten (3. November 2020 bis 15. Februar 2021) in Bern und Umgebung insgesamt 21 Ladendiebstähle bzw. 22 Ladendiebstähle (inkl. Versuch) beging (gewerbsmässiger Diebstahl). Der Deliktsbetrag beträgt mindestens CHF 6'546.60.