Damit ist das Urteil in allen anderen der Rechtskraft zugänglichen Punkten in Rechtskraft erwachsen. Es kann mithin festgestellt werden, dass die Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, mehrfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz, die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. November 2020, sowie die Verurteilung zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten