1363 f.) eingeholt. Weiter wurden die Strafakten betreffend Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. November 2020 (BM 20 30699) ediert. Schliesslich wurde der Beschuldige in der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals einvernommen (pag. 1408 ff.).