1293 f.). Die Straf- und Zivilklägerinnen liessen sich zur Frage der Anschlussberufung und des Nichteintretens nicht vernehmen. Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 6./7. Januar 2022 in Anwesenheit des Beschuldigten und dessen Verteidigung sowie einer Tigrinisch- Übersetzung statt (pag. 1404 ff.).