Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 11'366.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 9'228.90, insgesamt bestimmt auf CHF 20'594.90 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 12'566.00). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] IV. [amtliche Entschädigung] V. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 und 432 ff. StPO erkannt: 1. Die Forderung der Privatklägerin C.________ (AG) wird abgewiesen.