3 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17.11.2020. Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 113 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17.11.2020. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren (Art. 66a StGB).