Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Meldestelle für Geldwäscherei (Dispositiv vorab zur Information; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Justizvollzugsanstalt Thorberg (Dispositiv vorab per Fax) 71 Bern, 23. September 2022 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 18. August 2023) Die Präsidentin i.V.: