5. Dem für die Führung des AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Rechtsanwältin C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern - der amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten/Berufungsführers, Fürsprecherin B.________ (auszugsweise Ziff. II. 1. und 2.)