3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 24'251.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'000.00. II. 1. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigerin von A.________, Fürsprecherin B.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: