Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). Die mit Art. 354 StGB neu geschaffene Gesetzesgrundlage über die Lö- 66 schung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten trat erst am 23. Januar 2023 und damit nach dem Urteilszeitpunkt in Kraft.