vant gleichbedeutend sind, hat dies keine weiteren Auswirkungen. Nachfolgend wird die SIS-Ausschreibung anhand der Rechtslage im Urteilszeitpunkt geprüft, somit unter Einbezug der ausser Kraft gesetzten SIS-II-Verordnung. Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS wird vom urteilenden Gericht angeordnet (Art. 20 der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems [N-SIS] und das SIRENE-Büro [N-SIS-Verordnung; SR 362.0]). Die Zulässigkeit der Ausschreibung von Drittstaatsangehörigen zur Einreise- und