(bis 1. April 2022) Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren (bis zur Sistierung des amtlichen Mandats per 1. April 2022) wird die Entschädigung gestützt auf die Honorarnote vom 6. April 2022 (pag. 2315 f.), welche zu keinen Bemerkungen Anlass gibt, festgesetzt. Bei einem gebotenen Zeitaufwand von insgesamt 7.25 Stunden resultiert ein amtliches Honorar von CHF 1'450.00, was zuzüglich Reisezuschlag, Auslagen sowie der Mehrwertsteuer CHF 2'235.00 ergibt.