1899 Rz. 1 ff.). Der Beschuldigte gab sodann an, dass er im Jahr 2012 für ein oder zwei Monate in Biel gewesen sei, aber er sei nicht konstant hiergeblieben. Er habe Biel besucht, aber nicht immer wieder (pag. 354 Rz. 69 ff.). Der Beschuldigte verfügt weder über einen Wohnsitz in der Schweiz noch ging er jemals hier einer (legalen) Erwerbstätigkeit nach. Darüber hinaus beherrscht er auch die Sprache nicht. Seine Familie lebt in Spanien und bei den ihm bekannten, in der Schweiz lebenden Personen, handelt es sich um die bekannten Mittäter. Andere Freunde, Verwandte oder Familienangehörige hat der Beschuldigte in der Schweiz nicht.