Den Akten BJS 12 16755 kann sodann aus einer Aktennotiz der Staatsanwaltschaft entnommen werden, dass der Beschuldigte gemäss Telefongespräch mit dem Regionalgefängnis Bern unbekannten Aufenthaltes sei und seine Auslieferung am 23. Oktober 2012 um 17:20 Uhr in Kloten erfolgt sei, weshalb ihm der Strafbefehl nicht habe zugestellt werden können. Dem Anzeigerapport ist hierzu zu entnehmen, dass der Beschuldigte am 23. Oktober 2012 durch die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland im Fahndungssystem RIPOL zur Verhaftung ausgeschrieben wurde (pag. 169). Zudem sei er in der Zeit von 28. September 2012 bis 27. September 2017 mit einer Einreisesperre belegt gewesen (pag. 169).