Mit Strafbefehl vom 23. Oktober 2012 wurde der Beschuldigte von der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland u.a. wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt (vgl. Akten BJS 12 16755). Den Akten BJS 12 16755 kann sodann aus einer Aktennotiz der Staatsanwaltschaft entnommen werden, dass der Beschuldigte gemäss Telefongespräch mit dem Regionalgefängnis Bern unbekannten Aufenthaltes sei und seine Auslieferung am 23. Oktober 2012 um 17:20 Uhr in Kloten erfolgt sei, weshalb ihm der Strafbefehl nicht habe zugestellt werden können.