S. 100 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wuchs gemäss eigenen Angaben in Nigeria, in Onitsha im Bundesstaat Anambra, auf. Im Jahr 2002 oder 2003 habe er Nigeria verlassen und sei in die Schweiz gereist (pag. 1879 Rz. 15). Hier habe er ein Asylgesuch gestellt.