_ sichergestellten 458 Gramm Kokaingemisch eingeflogen. Die Tathandlungen im Zeitraum nach Inkrafttreten der Bestimmungen über die Landesverweisung überschreiten somit für sich alleine betrachtet ebenfalls den zur mengenmässigen Qualifikation erforderlichen Schwellenwert. Auch alleine im Zeitraum ab dem 1. Oktober 2016 betrachtet liegt somit eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. 24.2 Härtefallprüfung Die Kammer schliesst sich den Erwägungen der Vorinstanz an, auf die vorab verwiesen wird (pag. 2089; S. 100 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).