22. Fazit konkrete Strafe / Anrechnung der Haft Der Beschuldigte wird somit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Auslieferungs-, Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 1'275 Tagen (14. November 2017 bis 11. Mai 2021) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 12. Mai 2021 vorzeitig angetreten worden ist (pag. 25, 1984 f., 2096 f. und 2101 ff.). 57 V. Landesverweisung