Unter Berücksichtigung, dass der verfahrensgegenständliche Betäubungsmittelhandel grosse Dimensionen mit internationalem Bezug hatte, vom Beschuldigten weitgehend bestritten wurde und mehrere Personen darin verwickelt waren, welche sich teils seit ihren Verurteilungen gar nicht mehr in der Schweiz aufhielten, kann angesichts der Komplexität und Bedeutung der Sache sowie der zahlreichen notwendigen Untersuchungshandlungen nicht von einer übermässig langen Dauer gesprochen werden.