68 und pag. 96). Die Anklageschrift datiert vom 4. September 2019 und die Parteien wurden mit Verfügung vom 13. November 2019 zur Hauptverhandlung vom 25. bis 27. Februar 2020 vorgeladen (pag. 1543). Mit Verfügung vom 11. Februar 2020 musste die geplante Hauptverhandlung jedoch abgesagt werden, da die Zeugin E.________ aus persönlichen Gründen nicht in die Schweiz anreisen konnte und deren rechtshilfeweise Einvernahme angeordnet werden musste. Die rechtshilfeweise Einvernahme von E.________ konnte in der Folge am 16. November 2020 in Deutschland vom