Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte an der Berufungsverhandlung vor, dass Beschleunigungsgebot sei verletzt worden. Mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_22/2022 vom 8. Februar 2022 sei das Beschleunigungsgebot verletzt, wenn mehr als sechs Monate zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung vergingen. Nur in komplexen Fällen sei eine Dauer von acht Monaten gerechtfertigt. Vorliegend datiere die Berufungserklärung vom 20. September 2021 und die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft hierzu sei am 6. Oktober 2021 eingegangen.