2325 ff.) geht zusammengefasst hervor, dass der Beschuldigte Anweisungen anstandslos befolgt, sich kooperativ und verlässlich zeigt und sich gegenüber den Mitgefangenen und Mitarbeitenden stets ruhig, ausgeglichen und respektvoll verhält. Die ihm in der Küche übertragenen Arbeiten erledige er gut, so verfüge er über ein gutes Durchhaltevermögen und kümmere sich um die Hygiene am Arbeitsplatz. Mit Frustrationen und Kritik könne er angemessen umgehen. Er werde als flexibler, angepasster, regelkonformer und ruhiger Mitarbeiter wahrgenommen. Gleich präsentierte sich der Beschuldigte auch während des Strafverfahrens.