Seine weitere einschlägige Vorstrafe datiert von 2009. Dort wurde er wegen Betäubungsmitteldelikten in Holland zu einer unbedingten 8-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt (pag. 1463 f.). Nebst den beiden einschlägigen Vorstrafen ist ausserdem festzustellen, dass selbst die Verbüssung bereits zweier Haftstrafen den Beschuldigten nicht davon abgehalten hat, weiter zu delinquieren. Ganz im Gegenteil ist er seither in der Hierarchiestufe noch weiter emporgestiegen. Er hat seither seine hierarchische Stellung ausgebaut und mittlerweile die «Drecksarbeit» andere für sich erledigen lassen. Dies hat sich deutlich straferhöhend auszuwirken.