Der Beschuldigte ist zwei Mal einschlägig vorbestraft. So ist er einmal im Schweizerischen Strafregister verzeichnet, mit einer Vorstrafe vom 23.10.2012 der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (pag. 1458 f.). Damit wurde er unter anderem wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten (bzw. 180 Tagen) verurteilt. Den Akten aus dem Jahre 2012 ist zudem zu entnehmen, dass er im Rahmen seiner Anhaltung einen Polizisten gebissen hat. Seine weitere einschlägige Vorstrafe datiert von 2009.