16.2.3 Zwischenfazit für die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz Nach den voranstehenden Ausführungen zu den Tatkomponenten resultiert für die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 9 Monaten. 17. Asperation für die Geldwäscherei 17.1 Tatkomponenten 17.1.1 Objektive Tatschwere Geschütztes Rechtsgut von Art. 305bis aStGB ist die Rechtspflege, wobei insbesondere der staatliche Einziehungsanspruch sowie – gemäss Botschaft – das Ermittlungsinteresse geschützt werden sollen (vgl. dazu ISENRING, in: OFK StGB, 20.