Für die Qualifikationen wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit rechtfertigt sich eine Straferhöhung um weitere 11 Monate. Dabei wird berücksichtigt, dass sich die Qualifikationsmerkmale der Gewerbs- und der Bandenmässigkeit auf die umgesetzte Drogenmenge ausgewirkt haben dürften und somit teilweise bereits straferhöhend berücksichtigt wurden. Namentlich hat die professionelle Organisation die Schlagkraft der Bande erhöht und zur hohen Intensität des Handels beigetragen, was wiederum einen signifikanten Umsatz und Gewinn ermöglichte.